Das Terminal Małaszewicze (Terespol) – das größte
zollfreie Gebiet in Polen
1. Die Lage
Das Terminal Małaszewicze (Gemeinde Terespol) ist an der
Haupttransitstrecke aus der Europäischen Union nach Rußland in Süd-Ost-Polen
gelegen. Bis zum Grenzübergang mit der Ukraine sind 120 km und zu der
weißrussischen Grenze nur 5 km.
Das Terminal verbindet auf eine ideelle Weise Vest-Uropa mit Ost-Europa und
Asien.
Zwischen der internationalen Straße E-30
Berlin-Warszawa-Moskau und der
Eisenbahnlinie E-20 wurde durch Beschluß der Regierung der Republik Polen vom
24. März 1993 auf einer Fläche von 166,0 Hektar ein zollfreies Gebiet gegründet.
Das Hautziel des Gebiets ist, den internationalen Warenaustausch und die
Bedienung des Transitverkehrs zu unterstützen und zu erleichtern. Auf diesem
zollfreien Gebiet können Industrie-, Produktions-, Dienstleistungs- und
Handelsaktivitäten betrieben werden. Ausnahme hiervon ist der Einzelhandel. Den
potentiellen Investoren wurden hierzu günstige Bedingen geschaffen.
Auf dem zollfreien Gebiet gibt es auch ein
Anschlußgleis (7,5 km Breit- und
Schmalgleis) und ein hocheffektives Wasserleitungs- und Telefonsystem. Es
besteht eine Verbindung zur Straße E-20. Ein vorteilhaftes Merkmal des
zollfreien Gebiets ist eine saubere Umwelt. Die umweltfreundlichen Investitionen
können auf diesem Gebiet uneingeschänkt verwirklicht werden.
Es stehen noch 60 Hektar zur Verfügung,
die verpachtet bzw. vererblich benutzt
sein können. In der direkten Nachbarschaft von Małaszewicze gibt es noch
weitere Investitionsgebiete, die erworben werden können.
Die bestehende Erschließung des Geländes:
Wasserleitungs-, Strom-, Telefon- und Kanalisationssystem, Anschlußgleis mit
Breit- und Normalgleis, Hauptstraße für Schwertransporte.
Der Verkehrszugang: Fußgänger-, KFZ- und Eisenbahnverkehr.
2. Die Infrastruktur des zollfreien Gebiets Małaszewicze
Das Anschlußgleis (7,5 km Breit- und
Schmalgleis) ist mit der Verkehrsstraße E-20 verbunden.
Darüber hinaus stehen zur Verfügung:
- Das Wasserleitungsnetz – versorgt mit Wasser aus der Wasserentnahme von höchster Qualität und Quantität, das Stromnetz
- Das Kanalisationsnetz und die für schwere Transporte geeignete Verkehrsstraße
- Das moderne Telefonnetz, das WI-FI-Netz
Die Gesamtoberfläche des zollfreien
Gebiets - 166,41 Hektar
Die Eisenbahnverbindung: Das europäische und russische Gleisnetz mit
der Gesamtlänge von
2300 Metern
Es besteht die Möglichkeit, LKWs vom Zug zum
Zug zu verladen, vom Zug auf einen Aurotransporter und vom Autotransporter auf
den Zug.
Der Grenzverkehr erfolgt durch einen auf dem
Gebiet der folgenden Gemeinden gelegenen Grenzübergang:
- Koroszczyn - TIR
- “Warszawski Most” (Warschauer Brücke) [Terespol] – PKW und Busse
- Eisenbahnübergang
3. Container-Terminal
Małaszewicze
- Lagerfläche: 2 Hektar
- Höchstzahl der gelagerten Container: 800 Stück
- Verladungsmöglichkeiten: 40 000 TEU/Jahr
- 3 Züge wöchentlich (Versand der beladenen Container)
- 3 Züge wöchentlich (Empfang der leeren Container)
- 2 Züge wöchentlich (Entladung von LKW)
4. KFZ-Terminal
Małaszewicze
- Die Gesamtoberfläche: 24 Hektar
- Die Anzahl der gelagerten KFZ: 14 000 Stück
- Die Eisenbahnverbindung: Breit- und Schmalgleis
- Die Arbeitszeit: 7 Tage in der Woche
- Monitoring
- Zollabfertigung EX, TIR, TI
5. Die vorgeschlagene
Ausnutzung des Geländes
Auf dem Gebiet der zollfreien Zone können
folgende Aktivitäten betrieben werden:
- Industrie- und Produktionsaktivitäten
- Dienstleistungsaktivitäten
- Lagerung von Waren
- Handelsaktiviteten unter Ausschluß von Einzelhandel
Das Hautziel des zollfreien Gebiets
Małaszewicze ist, den internationalen Warenaustausch und die Bedienung des
Transitverkehrs zu unterstützen und zu erleichtern. Auf diesem zollfreien
Gebiet können Industrie-, Produktions-, Dienstleistungs- und Handelsaktivitäten
betrieben werden. Ausnahme hiervon ist der Einzelhandel. Auf dem zollfreien
Gebiet Małaszewicze sind unter anderen die Firmen ADAMPOL und GASPOL aktiv. In
der direkten Nachbarschaft dagegen DAROCHA, TRASA, TRANSBET, ALEKSANDRA und
sonstige Firmen.
6. Steuerliche
Investitionsvergünstigungen
Mit der Erzeugung, Verarbeitung, Veredelung
bzw. Konfektionierung von Waren sind entsprechende steuerliche Vergünstigungen
verbunden. Die Steuerbefreiung gilt Immobilien, Gebäude und Baulichkeiten
jeglicher Art. Die steuerliche Vergünstigung liegt bei 50% des Steuersatzes.
Die Wirtschaftseinheiten, die auf dem steuerfreien Gebiet den Gegenwert von
mindestens 2,5 Mio. Dollar Investitionen erreichen, werden für 3 Jahre lang
steuerbefreit.
7. Der Kontakt
Jegliche damit verbundene Informationen und
Hilfe erteilt das Immobilienbüro [Biuro Nieruchomości] “TERESPOL”, mit Sitz in
21-550 TERESPOL, ul. Wojska Polskiego 130: Immobilienbüro